Seenland.Card und Kurbeitrag

Als staatlich anerkannter Erholungsort erhebt Pleinfeld einen Kurbeitrag von 1,50 Euro pro Tag zur teilweisen Finanzierung bestimmter Veranstaltungen und Leistungen, die für den Gast bereitgehalten werden. Nach der Zahlung des Kurbeitrages erhalten die Gäste von ihrem Gastgeber eine Seenland.Card. Diese gewährt ihnen viele Vergünstigungen und Ermäßigungen die im dazugehörigen Begleitheft detailliert beschrieben werden. Für den Markt Pleinfeld sind diese beispielsweise Vergünstigungen im Freibad Pleinfeld, im Heimat -und Brauereimuseum, bei den Ortsführungen und diversen Veranstaltungen, bei einer Schifffahrt auf dem Brombachsee, einer rasanten Fahrt auf der Sommerrodelbahn und vieles Weitere.

Auch Rad- und Wanderkarten sowie andere Publikationen sind gegen Vorlage der Seenland.Card vergünstigt erhältlich. Die Mitarbeiterinnen der Touristinformation Pleinfeld geben vor Ort gerne Auskunft über alle Leistungen, die man mit dem Gästepass in Anspruch nehmen kann.

Inhaber der Seenland.Card fahren mit den Freizeitlinien 609 „Brombachsee- Express“, 689 „Altmühlsee-Express“ und 699 „Kleiner Brombachsee-Express“ kostenlos! Die Freizeitlinien fahren vom 1. Mai – 1. November jeden Samstag, Sonn- und Feiertag. Eine Fahrradmitnahme ist möglich.

Neu ab 2024: die Linie 689 „Altmühlsee-Express“ und die Linie 699 „Kleiner Brombachsee-Express“ fahren in den bayerischen Pfingst- und Sommerferien zusätzlich Montag – Freitag, also täglich. Haltestellen sind u.a. im Seezentrum Ramsberg und am Bahnhof Pleinfeld. Weitere Infos: https://www.vgn.de/freizeitlinien/fraenkisches_seenland

Bitte verlangen Sie daher gleich bei Ihrer Anreise von Ihrem Gastgeber ihre Seenland.Card, damit Sie diese ab dem ersten Tag nutzen können!

Begleitheft zur Seenland.Card

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Wichtige Informationen zum Kurbeitrag

  • Der Kurbeitrag beträgt derzeit in Monaten von April bis Oktober 1,50 Euro pro Tag für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
  • Die Abrechnung des Kurbeitrages erfolgt über den Vermieter.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.
  • Vom Kurbeitrag befreit werden können auch Schwerbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 80% sowie Begleitpersonen.
  • Auch Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Gemeindegebiet aufhalten, sind befreit.
  • Der Tag der Anreise und der Abreise werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.
  • Personen, die ihre zweite oder eine weitere Wohnung in Pleinfeld haben und nach § 1 der Kurbeitragssatzung kurbeitragspflichtig sind, zahlen einen Jahrespauschalkurbeitrag.

Pleinfelder Freibad öffnet!

Am 18. Mai 2024 öffnet das Pleinfelder Freibad. Bis zum 01. Juni 2024 können die Saisonkarten an der Freibadkasse zum vergünstigten Preis erworben werden.