Briefwahl

Wie und bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Briefwahlunterlagen können nur vom Wahlberechtigten persönlich beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen und darf höchstens vier Personen vertreten.

Briefwahlunterlagen können schriftlich, via Internetwahlschein oder persönlich, nicht aber telefonisch beim Wahlamt des Marktes Pleinfeld beantragt werden.

Bis spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag wird allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürgern eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, auf deren Rückseite ein Briefwahlantrag aufgedruckt ist. Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert an das Wahlamt geschickt werden.

Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl beantragt werden. Wer glaubhaft machen kann, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, hat ab Mittwoch 19.02.2025 die Möglichkeit, Ersatzbriefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Bitte achten Sie darauf, den schriftlichen Antrag rechtzeitig zu stellen. Es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die spätestens am Wahltag um 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 09144 / 9200 - 27 zur Verfügung

Internetwahlschein

Änderung der Müllgebührenverwaltung ab dem 01.04.2025

Ab dem 01.04.2025 übernimmt der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Müllgebührenverwaltung für den Markt Pleinfeld. An- und Abmeldungen sowie Änderungen der Mülltonnengröße müssen künftig direkt beim Landratsamt erfolgen.