Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Kinderreisepässe, insb. verlängerte Kinderreisepässe, werden zum Teil nicht mehr überall akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, solange der Ausweisinhaber identifiziert werden kann. Generell gilt: Sollte der Ausweisinhaber auf dem biometrischen Lichtbild nicht mehr erkennbar sein, wird der Ausweis / Reisepass bereits vor Erreichen der aufgedruckten Gültigkeitsdauer automatisch ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Informationen darüber, welche Dokumente das konkrete Reisezielland anerkennt, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Allgemeine Informationen zu Ausweisen und Pässen erhalten Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Hintergründe:
Kinderreisepässe waren zuletzt nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.
Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen.
Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.